Corona Aktuell: Unsere Ausbildungen dürfen durchgeführt werden! Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb und fallen gemäß Corona Landesverordnung unter § 2 Abs. 2. Die Auflagen aus dieser Verordnung werden eingehalten.

Begleithundeausbildung

Unsere Begleithundeprüfung (BH) oder besser Hundeführerschein genannt, mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung

Zur BH muss unser Vierbeiner ein Mindestalter von 12 Monaten haben. (Ausnahme Ausbildung zum Therapiehund). Zur Vorbereitung auf diese Prüfung lernt der Junghund die Dinge, die für das Zusammenleben von Mensch und Hund unerlässlich sind: Bei “Fuß" gehen ohne zu zerren, auf Zuruf herankommen, Sitzen oder Liegenbleiben auf Zuruf. Er lernt wie man sich als Hund im Straßenverkehr und bei der Begegnung mit Radfahrern und Joggern oder auch mit anderen Hunden zu verhalten hat. Die Prüfung des Hundes erfolgt in zwei Bereichen. Zum Einen wird auf dem Hundeplatz die sogenannte Unterordnung geprüft und zum Anderen im Anschluss auf der Straße im Verkehr das sichere Verhalten des Hundes überprüft. Sie als Hundeführer (HF) müssen einen Sachkundenachweis ablegen. Bei der Prüfung werden von unserem Vierbeiner ein sozial verträgliches Verhalten, gute Nerven und Gehorsam verlangt. Hunde, die mit Aggressionen oder Schreckhaftigkeit reagieren oder nicht im Gehorsam stehen, können diese Prüfung nicht bestehen. Dazu dient auch der sogenannte Verhaltenstest, der vor Beginn der Prüfung i.d.R. die Kontrolle von Chip- oder Tätonummer erfolgt. Reagiert der Hund hierbei aggressiv, wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Das Verhalten wird auch im gesamten weiteren Prüfungsverlauf bewertet und kann auch später noch zum Nichtbestehen führen. Im Unterordnungsteil wird nach einem Schema mit und ohne Leine bei Fuß gegangen. Jede Übung beginnt mit der sogenannten Grundstellung und endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade an der linken oder rechten Seite des HF sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in unserer Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer gibt es entsprechende Abzüge.

Leinenführigkeit (15 Punkte): Auf das Hörzeichen "Fuß" soll der Hund dem HF freudig aus der Grundstellung folgen. Hierbei soll der Hund mit seiner Schulter in Höhe des linken Knies bleiben. Er darf nicht seitwärts laufen, vordrängen oder zurückbleiben, all dies gibt Abzüge. Die ca. 1m-Leine wird in der linken Hand gehalten und soll locker durchhängen. Dabei muss das Team ein genau festgelegtes Schema laufen, worin auch verschiedene Schrittarten wie der Langsam- und der Laufschritt zu zeigen sind. Außerdem müssen mindestens eine Rechts-, Links- und eine Kehrtwendung gezeigt werden. Auf Anweisung des Richters geht das Team dann in Form einer Acht durch eine Gruppe aus vier Personen und muss in dieser Gruppe einmal halten, wobei sich der Vierbeiner ohne Kommando hinsetzen soll.

Freifolge (15 Punkte): Nun wird der Hund in der Grundstellung abgeleint, das Team geht direkt wieder in die Gruppe hinein und zeigt dort wieder einen Halt. Sitzübung (10 Punkte): Von der Grundstellung aus geht das Team mind. 10 Schritte geradeaus, der HF gibt dann das Kommando "Sitz" und geht, ohne seine Gangart zu ändern, mindestens 30 Schritte weiter. Dort bleibt er stehen und dreht sich zu seinem Hund um. Der Hund muss sich auf das Hörzeichen schnell hinsetzen, jedes Zögern oder auch weiter mitlaufen wird mit Punktabzug bestraft. Auch wenn er sich statt zu setzen hinlegt oder stehen bleibt, bedeutet dies Punktabzug. Auf Richteranweisung begibt der HF sich dann zu seinem Hund zurück und nimmt wieder die Grundstellung ein. Platzübung - auch Ablegen in Verbindung mit Herankommen genannt (10 Punkte): Wieder geht das Team aus der Grundstellung mindestens 10 Schritte geradeaus, der HF gibt das Kommando "Platz" und geht wieder ohne seine Schrittart zu ändern mindestens 30 Schritte weiter. Er bleibt stehen, dreht sich um und hofft, dass sein vierbeiniger Partner liegt ;-). Der Hund muss sich auf das Hörzeichen sofort hinlegen. Nun ruft der HF auf Richteranweisung seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" zu sich heran. Hierbei sollte der Hund freudig in schneller Gangart auf den HF zulaufen und sich dicht vor ihn hinsetzen. Auf erneutes Hörzeichen "Fuß" muss der Hund die Grundstellung selbstständig einnehmen, d.h. er muss sich an die linke Seite des HF begeben und hinsetzen.

Dauerablage - auch Ablegen des Hundes unter Ablenkung genannt (10 Punkte): Bevor der nächste HF seine Unterordnung beginnt, muss der HF seinen Hund auf einen vom Richter zugewiesenen Platz führen und ihn dort mit dem Kommando "Platz" ablegen. Die Leine wird dabei entfernt und es darf auch kein Hilfsmittel bei dem Hund zurückbleiben. Dann muss sich der HF mindestens 30 Schritte von seinem Hund entfernen und mit dem Rücken zu ihm stehenbleiben ohne sich umzudrehen. Nun soll der Hund auf diesem Platz ruhig verweilen, bis der zweite Hundeführer seine Unterordnung beendet hat.

Die Überprüfung im Straßenverkehr beinhaltet Elemente wie Jogger oder Inline Skater, vorbeifahrende Rad- oder Autofahrer, Menschenmengen in denen der Hund Sitz und Platz zu machen hat und das Passieren von anderen Hunden während der eigene Hundeführer sich außer Sicht befindet. Der Verkehrsteil wird nicht mit Punkten bewertet, sondern das Gesamtbild des Hundes zählt. Er darf keinerlei Aggressionen gegenüber Menschen oder seinen Artgenossen zeigen, auch sollte er nicht ängstlich reagieren. Ein ausgeglichenes ruhiges Wesen ist gefragt.

Kursdauer: 10 Stunden a` 60 Minuten
Kosten: 140 €, zuzüglich 80 € Prüfungsgebühr