Corona Aktuell: Unsere Ausbildungen dürfen durchgeführt werden! Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb und fallen gemäß Corona Landesverordnung unter § 2 Abs. 2. Die Auflagen aus dieser Verordnung werden eingehalten.

Der Behindertenbegleithund für Menschen mit körperlicher Behinderung „Eigenausbildung“

Ein Behindertenbegleithund ist ein Helfer, der seinen körperlich eingeschränkten Besitzer begleitet und mehr Unabhängigkeit und Lebensqualität gibt. Der Behindertenbegleithund wird bedarfsgerecht, qualitativ hochwertig und nur für eine Person mit Handicap ausgebildet. Er soll diesem Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ausgefallene oder fehlenden Sinnes oder Körperfunktionen so gut wie möglich ersetzen. Eine besondere Rolle spielt der Behindertenbegleithund in der Entwicklung von körperlich behinderten Kindern oder Jugendlichen. Er ist Partner und Spielkamerad zugleich. Er vermittelt Sicherheit und Geborgenheit. Durch den Einsatz des Hundes wird die Person unabhängiger, das Selbstwertgefühl steigt, der Mensch wird verantwortungsbewusster. Der Behindertenbegleithund fördert und verstärkt die sozialen Kontakte der behinderten Person.

Für wen ist der Behindertenbegleithund geeignet?

  • Sie sind motorisch eingeschränkt
  • Sie mögen Hunde
  • Sie sind trotz Behinderung in der Lage regelmäßig mit dem Hund „Gassi zu gehen“
  • Sie sind finanziell in der Lage Ihren Hund zu versorgen. (Futter, Tierarzt, Versicherung usw.)
  • Ihre Wohnung ist groß genug, möglichst mit Garten (oder nahe gelegenes Auslaufgebiet)
  • Ihr Hund bekommt ausreichende soziale Kontakte mit Artgenossen
  • Sie sollten sich zumindest um die Pflege und Grundversorgung kümmern können
  • Sie haben genügend Zeit sich um die Ausbildung zu kümmern
  • Es sind Personen vorhanden, die sich im Verhinderungsfall um Ihren Hund kümmern können

Eigenschaften eines Behindertenbegleithundes:

  • Sehr menschenfreundlich und sehr kontaktfreudig
  • Hohe Reizschwelle
  • sehr aufmerksam und zugänglich
  • ruhig und ausgeglichen
  • bestens sozialisiert
  • nicht schreckhaft
  • verspielt und offen
  • absolut kein Aggressionspotential
  • hohe Verträglichkeit / Toleranz
  • hohe Toleranz bei Körperkontakt und ungewöhnlichem Verhalten
  • Kontrollierbar, Abrufbar besonders in kritischen Situationen
  • Tiefe, enge und vertrauensvolle Bindung zum Hundeführer

Ein Hund gibt Lebensqualität zurück, wo man sie längst verloren geglaubt hat und motiviert jeden Tag aufs Neue, jeden Tag einen weiteren Schritt in ein neues Leben.

Die Dauer und Kosten der Ausbildung:

Dauer:
ca. 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (Einzelunterricht)
ca. 20 Unterrichtsstunden à 60 Minuten (Gruppenunterricht)
Ausbildungsdauer ca. 8 bis 12 Monate

Kosten:
6.000 € (incl. Arbeitsmaterial)
Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich

Termin:
Der Beginn der Ausbildung ist jederzeit möglich

Besonderes:
Für Teilnehmer, die eine längere Anfahrt haben, kann die Ausbildung auch in Form von Blockunterricht stattfinden. Bei Bedarf kann eine Ferienwohnung zu günstigen Mietbedingungen vermittelt werden.

Bevor wir mit der Ausbildung beginnen ist ein klärendes Vorgespräch mit Ihnen erforderlich. Gemeinsam mit Ihnen legen wir den Ausbildungsumfang fest, das heißt die Dinge die Ihr Hund erlernen soll. Eine Grunderziehung bildet die Grundlage. Selbstverständlich wird es Ihr Hund lernen, neben Ihnen an der Leine zu gehen ohne zu ziehen. Ein einwandfreies Verhalten im Straßenverkehr wird konditioniert. Der Hund wird es lernen sich anderen Personen und Hunden gegenüber neutral zu verhalten. Weitere Signale wie das Vorschicken oder die Signale vor, Links, Rechts, Steh und Zurück sind mit Bestandteil dieser Ausbildung. Individuell können nach Absprache Zusatzleistungen des Hundes mit in die Ausbildung aufgenommen werden.

Zulassung zur Prüfung:

Der Behindertenbegleithund wird zur Prüfung zugelassen, wenn alle Aufgaben in der Zwischenprüfung mindestens mit der Note „Gut“ bestanden wurden.

Prüfungsrelevante Aufgaben:

  • Der Hund wird in einem öffentlichen Gebäude an einem ruhigen Ort abgelegt. Der Hundeführer entfernt sich von seinem Hund. Dauerablage dieser Übung mindestens 5 Minuten. Während dieser Zeit ist es dem Hund nicht erlaubt aufzustehen oder Laut zu geben.
  • Der Hund bekommt vom Hundeführer ein anderes Signal z. Bsp. „Steh“.
  • Der Hund darf nichts Essbares vom Boden aufnehmen.
  • Der Hund darf nichts Essbares von Fremden annehmen. Ausnahme, die Freigabe durch den Hundeführers.
  • Futteraufnahme nur durch Signal des Hundeführers.
  • Handlungsunterbrechung durch Signal.
  • Der Hund soll sich der Geschwindigkeit des Hundeführers anpassen.
  • Wenn der Hundeführer vor dem Überqueren einer Straße stehen bleibt, setzt sich der Hund auf gleicher Höhe des Hundeführers hin.
  • Neutrales Verhalten bei auffälligen, ungewöhnlichen, entgegenkommenden Personen.
  • Neutrales Verhalten durch provozierende Artgenossen.
  • Durch Signal des Hundeführers, sofortige Spielunterbrechung mit Artgenossen.
  • Zuverlässiger Rückruf unter größtmöglicher Ablenkung
  • Der Hund muss die Grundsignale Sitz, Platz und Steh aus einer Entfernung von mind. 15 m einwandfrei ausführen. (einmalige Korrektur ist erlaubt)

Unsere Prüfung  entspricht dem internationalen Standard. Bei der Auswahl eines geeigneten Hundes sind wir Ihnen gerne behilflich.

Wenn Sie den Wunsch nach einem Behindertenbegleithund haben dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.